Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl des Bürgermeisters findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt. Die nächste Bürgermeisterwahl erfolgt im Jahr 2021.
Der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung. Neben seiner repräsentativen Tätigkeit ist er gleichzeitig stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse, Chef der Verwaltung sowie Rechtsvertreter der Gemeinde nach außen. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt er die Bezeichnung Oberbürgermeister.